Die Kostenerstattung von bezahlten Rechnungen der Patientinnen und Patienten nach einem Wahlarztbesuch, wurde seit 1. Juli 2024 vereinfacht.
Der Gesetzgeber hat für Wahlärztinnen und -ärzte die verpflichtende elektronische Übermittlung der Kostenerstattung bei der Österreichischen Gesundheitskasse, BVAEB und SVS über WAH-Online beschlossen.
Zusätzliche Informationen finden sie im Schreiben der Träger an die Wahlärztinnen, Wahlärzte und Wahl-Gruppenpraxen Umsetzung WAH-Online (PDF, 650 KB)
Die wichtigsten Fragen und Antworten: WAH-Online FAQ (Excel, 53 KB)
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
WAH ÖGK
05 0766 - 14504950
wahonline@oegk.at
WAH BVAEB
050 405-0
bvaeb.wahonline.support@bvaeb.at
WAH SVS
050 808 808