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Verpflichtende Übermittlung von Honorarnoten an die Krankenversicherungsträger seit 01.07.2024


Die Kostenerstattung von bezahlten Rechnungen der Patientinnen und Patienten nach einem Wahlarztbesuch, wurde seit 1. Juli 2024 vereinfacht.

Der Gesetzgeber hat für Wahlärztinnen und -ärzte die verpflichtende elektronische Übermittlung der Kostenerstattung bei der Österreichischen Gesundheitskasse, BVAEB und SVS über WAH-Online beschlossen.

 

Zusätzliche Informationen finden sie im  Schreiben der Träger an die Wahlärztinnen, Wahlärzte und Wahl-Gruppenpraxen Umsetzung WAH-Online (PDF, 650 KB)

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten: WAH-Online FAQ (Excel, 53 KB)

 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

WAH ÖGK

05 0766 - 14504950
Informationen zu wahonline@oegk.atwahonline@oegk.at

WAH BVAEB

050 405-0
Informationen zu bvaeb.wahonline.support@bvaeb.atbvaeb.wahonline.support@bvaeb.at

WAH SVS

050 808 808