Die Mindestangaben-Anmeldung wurde mit 1.1.2019 aufgelöst. Das Erstellen bzw. die Stornierung der Meldung ist daher nicht mehr möglich.
Dienstnehmer können zukünftig via:
- Vor-Ort-Anmeldung (Fax/Telefon),
- Anmeldung fallweise Beschäftigter oder
- reduzierter Anmeldung
angemeldet werden.